AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Bezugsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in den Zeitschriften und Publikationen der himmeblau media gmbh:

I. Allgemeine Bezugsbedingungen der himmeblau media gmbh für Zeitschriften-Abonnements:
1. Allgemeines
a. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nicht für gewerbliche Wiederverkäufer.

b. Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns, der himmeblau media gmbh, und Ihnen, dem Besteller von in unserem Magazin himmeblau sowie auf der Internetseite www.himmeblau.com präsentierten Zeitschriften-Abonnements, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Bezugsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

c. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Bezugsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender und/oder abweichender Bedingungen die Lieferung und Leistung vorbehaltlos ausführen.

d. Die bestellten Zeitschriften werden von der himmeblau media gmbh versendet und in Rechnung gestellt. Bei Fragen zu Ihrer Bestellung wenden Sie sich bitte an unseren Aboservice

himmeblau media gmbh
Abo-Service
Gießenbachstrße 2
83022 Rosenheim
Tel. 0049-8031-4081387
E-Mail: abo@himmeblau.com


2. Vertragsabschluss
a. Die in unserem Magazin himmeblau sowie auf der Internetseite www.himmeblau.com präsentierten Zeitschriften-Abonnements stellen noch kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch Sie dar.

b. Sie können Zeitschriften-Abonnements unter Verwendung der im Magazin himmeblau sowie auf www.himmeblau.com hierfür jeweils zur Verfügung gestellten Bestellformulare bestellen. Sie können Ihre Eingaben während des gesamten Eingabevorgangs auf dem Bestellformular unmittelbar einsehen. Eingabefehler können Sie bis zu Ihrem Klick auf den Button „Jetzt verbindlich abonnieren“ über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen. Mit Ihrer Bestellung durch Betätigen des Buttons „Jetzt verbindlich abonnieren“ geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Zeitschriften-Abonnements ab. Wir schicken Ihnen eine automatische Empfangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse. Die automatische Empfangsbestätigung stellt keine Annahme Ihrer Bestellung dar, sondern dokumentiert lediglich, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist.

c. Zeitschriften-Abonnements können auch per Telefax oder Brief bestellt werden. Bei einer Bestellung per Telefax oder Brief füllen Sie bitte das entsprechende Bestellformular im Magazin himmeblau oder auf www.himmeblau.com aus, drucken es aus und senden es uns zu.

d. Der Vertrag mit uns kommt erst mit Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

e. Sehen wir von einer Annahmeerklärung ab, etwa weil eine Lieferung der von Ihnen bestellten Zeitschriften nicht möglich ist, kommt ein Vertrag in diesem Fall nicht zustande. Wir werden Sie hierüber unverzüglich informieren und eine ggf. bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten. Bei Abonnements mit Begrüßungsgeschenk besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf das Begrüßungsgeschenk.

f. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.


3. Widerrufsrecht
Sie können die Bestellung Ihres Zeitschriften-Abonnements innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich an die himmeblau media gmbh, Am Salzstadel 5, 83022 Rosenheim, erfolgen.

4. Lieferung

a. Der Versand der Zeitschriften-Abonnements erfolgt ausschließlich an Rechnungs- und Lieferadressen in der Bundesrepublik Deutschland sowie der Republik Österreich.

b. Der Bezugszeitraum Ihres Zeitschriften-Abonnements ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und ist in der Rechnung ebenfalls aufgeführt.

c. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die Versandart und das Transportunternehmen nach billigem Ermessen.

d) Anfallende Zölle und ähnliche Abgaben haben Sie zu tragen.

5. Preise und Versandkosten

a. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Abonnement-Preise, die im Magazin himmeblau oder im Internetportalwww.himmeblau.com angegeben sind, sind in Euro (EUR) ausgewiesen.

b. Die angegebenen Endpreise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen deutschen Umsatzsteuer.

c. Die Versandkosten sind in den angegebenen Abonnement-Preisen bereits enthalten.

6. Anpassung der Abonnement-Preise
Abonnementpreise können wir durch schriftliche Erklärung entsprechend dem Ladenverkaufspreis der Zeitschrift anheben. Preiserhöhungen können jedoch maximal einmal jährlich erfolgen.

7. Rechnung und Zahlungsbedingungen

a. Rechnungen werden in Euro ausgestellt.

b. Sie können die Rechnung per Überweisung sowie per Lastschrift bezahlen. Details zu den Zahlungsmitteln finden Sie im jeweiligen Bestellformular.

c. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, ist die Zahlung des Abonnementpreises 30 Tage nach Zugang der Rechnung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt im Voraus, bei Jahresabonnements einmal jährlich.

d. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu fordern. Falls uns ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises geht das Eigentum an der Ware auf Sie über.

9. Gewährleistung und Haftung

a. Soweit nachfolgend nicht anderweitig geregelt, haften wir für Sach- und Rechtsmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Ware.

b. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern wesentliche Pflichten, d.h. Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen, verletzt werden. Bei Verletzung solcher Pflichten ist die Haftung von uns auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertrages typischerweise gerechnet werden musste. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie einer zwingenden gesetzlichen Haftung für Produktfehler.

10. Datenschutz

Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten (wie z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum oder E-Mail-Adresse, Kontonummer und Bankleitzahl) gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts.

11. Dauer und Kündigung des Zeitschriften-Abonnements

a. Dauer und Kündigung Ihres Zeitschriften-Abonnements ergeben sich aus dem jeweiligen Bestellformular.

b. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

c. Jede Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.

12. Schlussbestimmungen

a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Wenn Sie Verbraucher sind, ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im EU-Ausland und keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, bleiben jedoch die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des EU-Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, anwendbar.

b) Sind Sie Kaufmann iSd § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen Ihnen und uns Traunstein oder nach Wahl der himmeblau media gmbh jeder andere zulässige Gerichtsstand.

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in den Zeitschriften und Publikationen der himmeblau media gmbh:

1. „ Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift oder in einem Internetportal zum Zweck der Verbreitung.
2. Wird ein Auftrag aus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
3. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeter dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet.
4. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass der Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss informiert werden kann, falls der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
5. Textfeldanzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
6. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn ihr Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder eine Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen beinhalten, werden aus diesen Gründen nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
7. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
8. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt.
9. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln –innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
12. Falls der Auftraggeber keine Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
14. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg sofern der Rechnungsbetrag mindestens 100,- € beträgt. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
15. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
16. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expresssendungen auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die innerhalb dieser Frist nicht abgeholt worden sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 1.000 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher- und Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet zwei Monate nach Ablauf des Auftrages. Eine Aufbewahrung elektronisch übermittelter Anzeigen ist nicht möglich.
18. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.
Zusätzliche Bedingungen des Verlages:
a. Die Anzeigen- bzw. Beilagenpreise bestimmen sich grundsätzlich nach der jeweils aktuellen Preisliste des Verlags. Bei Änderungen dieser Preise treten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Verträge sofort in Kraft. Werden die Preise um mehr als 4 % p.a. erhöht, steht dem Auftraggeber das Recht zu, den Auftrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven behält sich der Verlag das Recht vor, von der Preisliste abweichende Sonderpreise festzulegen.
b. Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsprovision errechnet sich aus dem Kundennetto, also nach Abzug von Rabatt, Boni und Mängelnachlass. Sie wird nur an vom Verlag anerkannte Werbeagenturen vergütet unter der Voraussetzung, dass der Auftrag unmittelbar von der Werbeagentur erteilt wird, ihr die Beschaffung der Druckunterlagen obliegt und eine Gewerbeanmeldung als Werbeagentur vorliegt. Dem Verlag steht es frei, Aufträge von Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen Ausübung der Agenturtätigkeit bestehen. Die Werbeagentur darf die Vermittlungsprovision weder ganz noch teilweise an ihre Auftraggeber weitergeben.
c. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder Änderungen und bei unleserlichen Manuskripten übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Ausführung. Bei unklaren Anzeigen oder für die Veröffentlichung nicht geeigneten Texten behält sich der Verlag vor, Änderungen oder Streichungen vorzunehmen, wenn aus Zeitgründen eine Rückfrage bei dem Auftraggeber nicht möglich ist.
d. Der Auftraggeber hat bei Wiederholungsanzeigen unverzüglich zu prüfen, ob die Werbung fehlerfrei veröffentlicht ist. Eventuelle Mängel sind unverzüglich zu rügen. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen wird kein Nachlass oder Ersatz gewährt, wenn der Besteller nicht vor der nächsten Einschaltung auf den Fehler hingewiesen hat.
e. Farbabweichungen gegenüber dem Original sind aus drucktechnischen Gründen möglich und können nicht beanstandet werden. Platzierungszusagen gelten nur bei Verrechnung gemäß den im Anzeigentarif festgelegten Zuschlägen und nach schriftlicher Vereinbarung.
f. Der Auftragsgeber garantiert, dass das Inserat gegen keine gesetzlichen Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag sowie dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche, die auf das erschienene Inserat begründet werden, schad- und klaglos zu halten sowie für entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten.
g. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 90% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.
h. Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die Kundendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
i. Für Anzeigen deren Gestaltung vom Verlag übernommen wird, liegt das Urheberrecht ausschließlich bei Verlag. Ihre Vervielfältigung und elektronische Speicherung ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages zulässig.
j. Der Verlag ist berechtigt, in der Zeitung erscheinende Anzeigen in den Online-Dienst des Verlages einzustellen. Ferner behält sich der Verlag das Recht vor, Anzeigen aus umbruchtechnischen oder anderen Gründen in mehr als den bestellten Ausgaben zu veröffentlichen.
k. Änderungen und Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum Anzeigenschluss der betreffenden Ausgabe dem Verlag vorliegen. Für bereits gesetzte Anzeigen werden Satzkosten berechnet.
l. Für jede Ausgabe bzw. Ausgabenkombination ist ein gesonderter Anzeigenabschluss zu tätigen, sofern nicht die Gesamtausgabe belegt wird. Einzeldispositionen werden im Rahmen eines für die Gesamtausgabe vorliegenden Abschlusses rabattiert, zählen jedoch nicht zu dessen Erfüllung. Für die Gewährung eines Konzernrabattes für Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als fünfzigprozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Der Verlag gewährt Konzernrabatt/Rabattzusammenschlüsse nur bei privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen. Rabattzusammenschlüsse sind insbesondere nicht möglich für selbstständige hoheitliche Organisationen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.